Was ist, wenn ich geerbt habe?

Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Das bedeutet, Sie werden z.B. einen laufenden Geschäftsbetrieb zunächst in vollem Umfang weiterführen müssen. Sie müssen Vorkehrungen treffen, möglicherweise Gegenstände veräußern. Dies kann jedoch nicht ohne weiteres geschehen.

In vielen Behörden oder Banken werden Sie sich als rechtmäßgier Erbe ausweisen müssen. Hierzu reicht meist ein Testament mit Eröffnungsprotokoll. Teilweise wird aber auch ein Erbschein verlangt. Diesem darf dann jeder Geschäftspartner vertrauen. Ein solcher Erbschein wird auf Antrag von Notaren oder Nachlassgerichten gegen eine Gebühr ausgestellt.

Diese richtet sich wiederum nach der Höhe des Erbes. Der Erbschein kann u.U. durch ein sog. öffentliches Testament ersetzt werden. Ein solches liegt vor, wenn der Erblasser sein Testament vor einem Notar erklärt hat. Sollte sich das Testament in Ihrem persönlichen Besitz befinden, so sollten Sie es unmittelbar nach dem Todesfall dem Amtsgericht übergeben. Wenn das Erbe Verbindlichkeiten beinhaltet, so müssen diese eingehalten, Auflagen berücksichtigt werden. Des weiteren müssen Sie die steuerrechtlichen Verpflichtungen berücksichtigen.

Ratgeber Recht: Erbrecht   14 03 2002        

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