Was ist, wenn mein Testament nicht von einem Notar beglaubigt worden ist?

Ein solches sog. eigenhändiges Testament ist trotzdem wirksam. Dies allerdings nur dann, wenn Sie die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten haben. Wenn Sie also das Testament bei einem Notar abschließen, so gehen Sie damit den sichersten Weg. Dieses sog. öffentliche Testament ist schwerer anzufechten, denn der Notar schließt unzulässige Formulierungen aus. Sie erklären es dem Notar mündlich oder übergeben ihm das Testament bereits schriftlich. Daraufhin wird es amtlich verwahrt. Auf diese Weise beugen Sie auch Vorwürfen vor, das Testament sei gefälscht. Wird der Erbe in einem solchen öffentlichen Testament eindeutig bestimmt, so kann dadurch sogar ggf. der Erbschein ersetzt werden.

Ratgeber Recht: Erbrecht   15 03 2002        

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