Beispiel: Der verstorbene Ehemann hinterlässt die mit ihm zerstrittenen Ehefrau und zwei Kinder. Er hat folgendes Testament verfasst:
"Mein Vermögen sollen meine beiden Kinder zu gleichen Teilen erben. Meine Ehefrau soll den alten Regenmantel bekommen, den sie mir vor 20 Jahren geschenkt hat und den ich damals schon nicht leiden konnte."
In diesem Fall ist der Ehegatte mit einem wenn auch nur ganz kleinen Erbteil bedacht worden. Im Zweifel wird es sich bei dem alten Regenmantel um ein Vermächtnis handeln. In diesem Falle kann die überlebende Ehefrau jetzt die Erbschaft ausschlagen, statt der Erbschaft den Pflichtteil verlangen (also 1/8) und nebenher Ausgleich des Zugewinns verlangen, wie wenn die Ehe geschieden würde.
| Verwandt: Erbausschlagung und Erblasserschulden |
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