Was bedeutet erben?

"Wer erbt, der kann sich freuen" sagt der Volksmund – und damit liegt er leider häufig falsch. Denn: jemand, der erbt, kann sich nicht wie in einem Kaufhaus heraussuchen, was er haben möchte. Wenn er Erbe ist, dann erbt er grundsätzlich alles, was der Verstorbene hinterlassen hat, und zwar vom kleinsten Hosenknopf bis zum größten Grundstück. Der Erbe kann nun nicht einfach hergehen und sagen, diesen Teil mag ich und diesen Teil nicht. Er muss vielmehr alles in Bausch und Bogen übernehmen.

Das Vermögen des Erblasser geht als Ganzes auf den Erben (oder auf mehrere Erben anteilig) über, § 1922 BGB. Die Juristen nennen dies den Grundsatz der "Universalsukzession". Das bedeutet ärgerlicherweise, dass man  zum Beispiel nicht nur das Haus des Erblasser erbt, sondern auch die auf dem Haus liegenden Schulden.

Zwar kann man, wenn die Schulden die Schulden des Erblassers höher sind, als sein Vermögen, das Erbe auch ausschlagen oder seine Haftung für die Schulden begrenzen (im Wege der so genannten Nachlassinsolvenz). Jedenfalls besteht für denjenigen, der Erbe geworden ist, nicht unbedingt sofort Anlass, in ungehemmten Jubel auszubrechen. Vorher dürfte es immer angebracht sein, den Segen, der da auf einen herab gekommen ist, etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, damit man nicht am Ende eventuell noch draufzahlt.

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