| Verwandt: Erblasserschulden (Nachlassverbindlichkeiten) |
Die Gründe für eine solche Ausschlagung sind unterschiedlich. Im Vordergrund steht sicherlich die Nachlassüberschuldung. Aber auch ein rechnerisch höherer Pflichtteilsanspruch und andere Gründe können dazu führen, dass die Ausschlagung der Erbschaft die günstigere Alternative ist.
Beispiel zum höheren Pflichtteil
Der Ehemann ist gestorben und hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Er hat das folgende gültige Testament aufgesetzt:
"Mein Vermögen sollen meine beiden Kinder zu gleichen Teilen erben. Meine Ehefrau erhält nur den Hausrat."
In diesem Beispiel kann es sinnvoll für die überlebende Ehefrau sein, die Erbschaft auszuschlagen, und stattdessen den Pflichtteil zu verlangen. Dazu kommt noch der Zugewinnausgleich, wenn das Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatte.
| Verwandt: Erbe des Ehegatten und Zugwinnausgleich |
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