Auf das internationale Erbrecht wird bei Finanztip.de nur in wenigen Dokumenten näher eingegangen. Hervorzuheben ist hier der kleine Ratgeber Internationales Erbrecht. Diese Beiträge stammen von Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank. Herr Frank ist Partner von Wiens, Frank & Partner – Kanzlei für deutsches und internationales Erbrecht. Er ist auch Betreiber der Website Internationales Erbrecht.
Eine kleine Auswahl von Ländern mit Beiträgen zum internationalen Recht kann auch in der Startseite - Immobilien, Erben, Wohnen im Ausland selektiert werden.
Die Komplexität internationaler Erbfälle wird häufig unterschätzt. Das Auslandsvermögen von Deutschen insbesondere im Immobilienbereich birgt bei fehlender vorsorglicher Gestaltung erhebliche zivil- und steuerrechtliche Gefahren. Beispiel: Bei schlecht geplanter Erbschaft von spanischem Grundbesitz droht Deutschen eine teure spanische Steuerpflicht bei gleichzeitiger Besteuerung in Deutschland. Um Familienstreit und eine unnötig hohe spanische Erbschaftsteuer zu vermeiden, sollte eine vorausschauende Planung vom künftigen Erblasser getroffen werden.
Die erbschaftsteuerlichen Belastungen eines gleichzeitigen Erbanfalls deutscher Staatsangehöriger im In- und Ausland können hohe Steuern und hohe Anwaltskosten nach sich ziehen. Spanien ist zum Beispiel in zweifacher Hinsicht bei fehlerhafter Planung ein "Problemland". Deutsche haben hier sehr viel Geld in Immobilien angelegt und es besteht für das spanische Immobilienvermögen zwischen Deutschland und Spanien kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ein Erbfall mit Auslandbezug liegt grundsätzlich vor, wenn ein deutscher Erblasser Vermögen im Ausland unterhält oder wenn ein Ausländer mit Vermögen in Deutschland verstirbt. Ein deutscher Ehegatten, der mit einem Ausländer verheiratet ist, kann schon allein wegen des ehelichen Güterstandes im anderen Staat Probleme bekommen. Es ist auch sehr fraglich, ob zum Beispiel ein gemeinschaftliches Testament im anderen Staat anerkannt wrid. In derartigen Fällen kann häufig auf den fachkundigen Rat eines auf internationalen Erbrechts spezialisierten Anwalts nicht verzichtet werden. Zumeist arbeiten diese Rechtsanwälte auch mit Anwaltskanzleien in dem jeweiligen Land zusammen.
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