Nachlassgericht vertraut Sotheby`s und Co.
Gehören wertvolle Kunstwerke zum Nachlass, ist die Erstellung von Sachverständigengutachten eine - wenn auch teure - Möglichkeit der Wertfeststellung. Das Oberlandesgericht Köln stellt eine Bewertung durch die bekannten Auktionshäuser Sotheby`s und Christie`s einem Sachverständigengutachten gleich. In diesem Fall bedarf es auch keiner detaillierten Darlegung der Art und Weise, wie das Auktionshaus zu dem Schätzwert gekommen ist.
Urteil des OLG Köln vom 05.10.2005
2 U 153/04
NJW 2006, 625