Nachlassgericht vertraut Sotheby`s und Co.

Gehören wertvolle Kunstwerke zum Nachlass, ist die Erstellung von Sachverständigengutachten eine - wenn auch teure - Möglichkeit der Wertfeststellung. Das Oberlandesgericht Köln stellt eine Bewertung durch die bekannten Auktionshäuser Sotheby`s und Christie`s einem Sachverständigengutachten gleich. In diesem Fall bedarf es auch keiner detaillierten Darlegung der Art und Weise, wie das Auktionshaus zu dem Schätzwert gekommen ist.

Urteil des OLG Köln vom 05.10.2005
2 U 153/04
NJW 2006, 625

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