Wie bei öffentlichen und eigenhändigen Testamenten, gilt auch für die Nottestamente, dass der Erblasser selbst seinen letzten Willen erklärt (Testierwille) und dass diese Willenserklärung jederzeit widerrufen werden kann.
Nottestament vor dem Bürgermeister (Bürgermeistertestament)
Nach § 2249 BGB kann jemand auch rechtswirksam ein Testament vor dem Bürgermeister errichten, wenn er sich in Lebensgefahr befindet und die Errichtung vor einem Notar nicht mehr möglich ist. Der Bürgermeister muss die Erklärung beurkunden und zwei Zeugen hinzuziehen. Als Zeuge kann nicht zugezogen werden, wer in dem zu beurkundenden Testament bedacht oder zum Testamentsvollstrecker ernannt wird.
Nottestament vor drei Zeugen (Drei-Zeugen-Testament)
Nach § 2250 BGB kann auch ein Testament durch die mündliche Erklärung gegenüber 3 Zeugen erfolgen, wenn man sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar oder bei drohendem Tod auch die Errichtung vor dem Bürgermeister nicht mehr möglich ist. Hierüber ist eine Niederschrift zu fertigen.
Nottestament bei Seereisenden (Seetestament)
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen gemäß § 2251 BGB errichten.
In jedem Fall ist über das außerordentliche Testament eine Niederschrift aufzunehmen. Wie dargelegt, verlieren alle außerordentlichen Testamente 3 Monate nach ihrer Errichtung bzw. dem Wegfall des Hindernisses, ein öffentliches Testament zu errichten, ihre Wirksamkeit (§ 2252 BGB). Besonderheiten gelten für das Konsulartestament. Danach können Deutsche im Ausland ein Testament oder einen Erbvertrag von einem deutschen Konsularbeamten beurkunden lassen. Diese Errichtung steht einem notariellen Testament gleich (§ 10 Abs. 2 KonsG).
Videotestament
Ein Testament in Form einer Videobotschaft oder ein maschinengeschriebenes Testament, das nicht notariell beglaubigt ist, besitzt keine rechtliche Gültigkeit. Videotestamente werden aus dramaturgischen Gründen gern in Spielfilmhandlungen aufgenommen. Es bleibt dem Erblasser natürlich unbenommen, seinem Testament ein Video oder einen Brief "als Botschaft" beizulegen. Der Inhalt entfaltet aber keine rechtliche Wirkung.
Daher Formvorschriften beim Schreiben eines Testaments beachten
Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich geschrieben werden oder vom Notar beglaubigt sein. Man spricht insoweit vom eigenhändigen Testament oder vom öffentlichen Testament. Ein gültiges eigenhändiges Testament muss das Datum und unter dem Text die vollständige Unterschrift enthalten. Veraltete Versionen von Testamenten sollten daher vernichtet oder mindestens im neuen Testament für ungültig erklärt werden. Der Artikel Privattestament beschreibt eingehend die Voraussetzungen und die zu berücksichtigten Punkte bei der Abfassung von Testamenten.
| Verwandt: Checkliste für ein "richtiges" Testament |
Andere Länder - andere Vorschriften
Während in Deutschland ein Testament eigenhändig oder notariell errichtet werden muss, ist in Südafrika zum Beispiel das so genannte "Zweizeugentestament" üblich. Das Testament kann auf Schreibmaschine geschrieben werden und der Erblasser und zwei Zeugen müssen das Testament auf der letzten Seite unter dem Text unterschreiben und jede vorhergehende Seite zumindest paraphieren.
|
|