Unklarer Einleitungssatz bei Testament
Urteil zu: Testament Auslegung Einleitungssatz
Beginnt ein Testament mit der Einleitung "Wenn nicht alles klar ist vor meinem Tode …”, können Zweifel bestehen, ob der nachfolgende Text rechtlich überhaupt als letztwillige Verfügung zu werten ist. Das Oberlandesgericht Koblenz kam im Wege der Testamentsauslegung zu dem Schluss, dass dem Einleitungssatz offenbar die Vorstellung des Erblassers zugrunde lag, dass eine lebzeitige Verfügung über sein Vermögen jedwede Anordnung von Todes wegen überflüssig mache. Da beim Tod des Erblassers eine Reihe nicht verteilter Vermögenswerte vorhanden waren und deren Verteilung noch nicht geregelt war, ging das Gericht uneingeschränkt von einer testamentarischen Verfügung aus.
Urteil des OLG Koblenz vom 13.10.2005
5 U 451/05
Pressemitteilung des OLG Koblenz
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