Testamentserrichtung unter Wahnvorstellungen

Enterbt ein 90-Jähriger seine Frau und seine drei Söhne mit der Begründung, diese hätten bereits mehrfach versucht, ihn zu vergiften und setzt er stattdessen die Kirche als Alleinerbin ein, ist von seiner Testierunfähigkeit auszugehen. Entbehren die gegen die Angehörigen erhobenen Vorwürfe wie hier jeglicher vernünftiger Grundlage, ist ein Testament nicht mehr von vernünftigen Überlegungen, sondern von krankhaften Wahnvorstellungen getragen und damit unwirksam. Im Ergebnis wurden Ehefrau und Kinder somit im Wege der gesetzlichen Erbfolge Erben des Verstorbenen. Die Kirche ging leer aus.

Urteil des BayObLG vom 17.08.2004
17 BR 53/04
Pressemitteilung des BayObLG

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