Bankvollmacht ist kein Testament
Eine zu Lebzeiten erteilte Bankvollmacht ist, auch wenn sie noch so weit gefasst ist und dem Bevollmächtigten ein volles Verfügungsrecht über alle Konten des Vollmachtgebers erteilt, im Zweifel nicht als Testament zu Gunsten des Bevollmächtigten anzusehen.
Beschluss des BayObLG vom 19.04.2000
1 Z BR 29/00
FamRZ 2000, 1539
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