Testamentsvollstrecker, Auswechslung

Auswechslung eines Testamentsvollstreckers

Haben Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmt, ist der überlebende Ehegatte berechtigt, den ernannten Testamentsvollstrecker durch eine letztwillige Verfügung auszuwechseln, wenn die bedachten Erben dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss des OLG Hamm vom 06.11.2000

15 W 188/00

OLG Report Hamm 2001, 197

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps