Beispiel für ein Vermächtnis:
"Mein ganzes Vermögen soll mein Sohn Willi bekommen, meinen Maserati soll jedoch meine Cousine Maria haben, weil ihr der Wagen immer so gut gefallen hat."
Hier hat der Erblasser wegen seines Vermögens einen Erben bestimmt, aus der Erbmasse jedoch den Sportwagen herausgelöst und diesen als Vermächtnis jemand anderen zukommen lassen.
Vermächtnisse können aber nicht dazu benutzt werden, um beispielsweise das Pflichtteilsrecht auszuhebeln. Wenn im obigen Fall das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus seinem Sportwagen bestanden hätte und ansonsten nur noch die wertlose Wohnungseinrichtung und 500 Euro Schulden auf einem Bankkonto übrig sind, dann sähe die letztwillige Verfügung des Erblassers von außen so aus, dass er generös seinem Sohn alles vererbt und nur wegen des Sportwagens eine andere Regelung trifft. Tatsächlich ist es aber so, dass im Prinzip das komplette Vermögen am Sohn vorbeiläuft.
In einem solchen Fall, in dem der Erbteil den Pflichtteil unterschreitet, hat der Sohn gegen die mit dem Maserati bedachte Cousine einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
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