Scheidung und Güterrecht - Gütergemeinschaft vereinbart

Sie haben Gütergemeinschaft vereinbart 

Die Gütergemeinschaft ist ein außerordentlich kompliziertes Rechtsinstitut. Sie ist nur noch in ländlichen Gegenden gebräuchlich (wenn der Knecht in den Bauernhof "einheiratet"). Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft hat die Wirkung, dass das gesamte Vermögen beider Eheleute im wesentlichen Gemeinschaftsvermögen wird. Nachdem einzelne Vermögensteile von dieser Regelung ausgenommen bleiben, klingt die Sache einfacher, als sie wirklich ist. Insgesamt entstehen bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft nämlich fünf Vermögensmassen, nämlich das Gesamtgut beider Eheleute sowie das jeweilige Sondergut und das jeweilige Vorbehaltsgut. Die Auseinandersetzung dieses Güterstandes ist äußerst kompliziert und würde den Rahmen dieser Darstellung völlig sprengen. Wenn Sie sich also scheiden lassen wollen und Gütergemeinschaft vereinbart haben, dann sollten Sie sich gleich von Beginn an von einem Fachmann beraten lassen.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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