Sie haben Gütergemeinschaft
vereinbart
Die Gütergemeinschaft ist ein außerordentlich kompliziertes Rechtsinstitut. Sie
ist nur noch in ländlichen Gegenden gebräuchlich (wenn der Knecht in den Bauernhof
"einheiratet"). Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft hat die Wirkung, dass das
gesamte Vermögen beider Eheleute im wesentlichen Gemeinschaftsvermögen wird.
Nachdem einzelne Vermögensteile von dieser Regelung ausgenommen bleiben, klingt die Sache
einfacher, als sie wirklich ist. Insgesamt entstehen bei Vereinbarung der
Gütergemeinschaft nämlich fünf Vermögensmassen, nämlich das
Gesamtgut beider Eheleute sowie das jeweilige Sondergut und das jeweilige Vorbehaltsgut.
Die Auseinandersetzung dieses Güterstandes ist äußerst kompliziert und würde den
Rahmen dieser Darstellung völlig sprengen. Wenn Sie sich also scheiden lassen wollen und
Gütergemeinschaft vereinbart haben, dann sollten Sie sich gleich von Beginn an von einem
Fachmann beraten lassen.