Sie haben Gütertrennung
vereinbart
Wenn das so ist, dann wird im Rahmen der Scheidung meist kein güterrechtlicher
Streit aufkommen. Denn dann haben Sie entweder schon vor der Ehe vereinbart, dass alle in
der Ehe erworbenen Vermögensbestandteile jeweils entweder dem einen oder dem anderen
gehören sollen. Es gibt dann (von unten erläuterten Ausnahmen abgesehen) kein
gemeinsames Vermögen mit der Folge, dass auch kein gemeinsames Vermögen
auseinandergesetzt werden muss.
Haben Sie den Ehevertrag erst in der Ehe geschlossen, dann war Voraussetzung für den
Vertrag, dass Sie Ihr bis dahin erworbenes gemeinsames Vermögen auseinander - dividiert
und auf die beiden Ehepartner verteilt haben. Anschließend weiter erworbene
Vermögensbestandteile hat dann wieder entweder nur der eine oder der andere erworben.
Jedenfalls gibt es auch hier zum Schluß kein gemeinsames Vermögen und damit auch keine
Vermögensauseinandersetzung.
Etwas anderes gilt allerdings, wenn Sie bewusst neben den an
sich getrennten Vermögensmassen trotzdem noch gemeinsames Eigentum (z.B. eine Immobilie)
erworben oder beiderseitges Vermögen in eine Firma geflossen ist. Dann sind spezielle Regeln zu beachten.