Es ist Gütertrennung vereinbart

Sie haben Gütertrennung vereinbart 

Wenn das so ist, dann wird im Rahmen der Scheidung meist kein güterrechtlicher Streit aufkommen. Denn dann haben Sie entweder schon vor der Ehe vereinbart, dass alle in der Ehe erworbenen Vermögensbestandteile jeweils entweder dem einen oder dem anderen gehören sollen. Es gibt dann (von unten erläuterten Ausnahmen abgesehen) kein gemeinsames Vermögen mit der Folge, dass auch kein gemeinsames Vermögen auseinandergesetzt werden muss. 

Haben Sie den Ehevertrag erst in der Ehe geschlossen, dann war Voraussetzung für den Vertrag, dass Sie Ihr bis dahin erworbenes gemeinsames Vermögen auseinander - dividiert und auf die beiden Ehepartner verteilt haben. Anschließend weiter erworbene Vermögensbestandteile hat dann wieder entweder nur der eine oder der andere erworben. Jedenfalls gibt es auch hier zum Schluß kein gemeinsames Vermögen und damit auch keine Vermögensauseinandersetzung.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn Sie bewusst neben den an sich getrennten Vermögensmassen trotzdem noch gemeinsames Eigentum (z.B. eine Immobilie) erworben oder beiderseitges Vermögen in eine Firma geflossen ist. Dann sind spezielle Regeln zu beachten.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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