Unterhalt wegen Alters Nach § 1571 BGB kann der geschiedene Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, "wenn wegen Alters von ihm eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann". Damit stellen sich folgende Fragen: In welchem Alter ist das der Fall? Ist mir evtl. noch eine Halbtagstätigkeit zumutbar? Kann ich in jedem Fall meinen geschiedenen Ehegatten in Anspruch nehmen, auch wenn ich nach der Scheidung noch längere Zeit arbeiten konnte und nur jetzt zu alt zum Arbeiten bin? Bekomme ich Unterhalt wegen Alters nur, wenn wir vor der Scheidung "gemeinsam alt geworden" sind? Was ist, wenn ich Rente bekomme? Bekomme ich auch dann noch Unterhalt wegen Alters?
Unterhalt wegen Alters
Nach § 1571 BGB kann der geschiedene Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, "wenn wegen Alters von ihm eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann". Damit stellen sich folgende Fragen: