Kein Unterhalt bei
"Anschwärzen"
Wenn zwei sich scheiden, wird häufig das Geld knapp.
Plötzlich müssen aus der gleichen Kasse zwei Wohnungen finanziert werden, und
Unterhaltszahlungen werden auch noch fällig. Und irgendwann steht man dann vor dem
lästigen Phänomen, dass am Ende des Geldes einfach noch zu viel Monat übrig ist.
Viele fangen dann an der Stelle zu sparen an, an der die
Zahlerei am lästigsten ist, nämlich beim Unterhalt für den Ehegatten. Für die Kinder
zahlt man ja noch gerne, aber der andere hat ja schließlich auch zwei Hände und soll
selbst was arbeiten, damit er was zu Essen hat.
Leider ist es so einfach nicht. Das Gesetz sieht für
Unterhaltszahlungen ganz klare Regeln vor, vor denen man sich nicht so einfach drücken
kann. Und für den anderen ist die Situation ja auch nicht ganz einfach. Er kümmert sich
schließlich um die Kinder, was ja ohnehin schon ein Fulltime-Job ist, solange die Kiddies
aus dem Gröbsten noch nicht heraus sind. Und wenn dann am Monatsende auch noch kein Geld
kommt, mit dem dann die Miete gezahlt werden kann - dann kann einer ehrlich rackernden
Mutter schon mal der Kamm schwellen und die Wut hochkommen. In dieser Stimmung sucht man
natürlich nach Methoden, mit denen man den säumigen möglichst rasch wieder auf Linie
bringen kann. Und ein Anfall von kreativer Wut kann einen leicht auf die Idee bringen, den
Ex mal schnell wegen seiner Schwarzarbeit beim Finanzamt oder wegen seines Nebenjobs auf
der Tankstelle beim Arbeitgeber anzuzeigen. Rache ist eben einfach süß.
Aber Vorsicht: Dieser Schuß kann sehr leicht nach hinten
losgehen! Das OLG Hamm hat erst jetzt wieder entschieden, dass solche Anschwärzereien auf
den Anzeigenden zurückfallen. Im dortigen Fall hatte eine wütende Ehefrau Ihren
zahlungrückständigen Exmann bei seinem ehemaligen Arbeitgeber verpfiffen, weil er
angeblich Arbeitsmaterial im Betrieb gestohlen haben sollte und in außerdem beim
Arbeitsamt hingehängt, weil er neben dem Arbeitslosengeld angeblich noch Nebeneinkünfte
hatte. Der Mann kriegte natürlich jede Menge Schwierigkeiten - bis sich zum Schluß
herausstellen, dass sich die Vorwürfe nicht belegen ließen. Das OLG Hamm ging nun her
und kürzte der Frau zur Strafe ihren Unterhalt um ein Drittel, weil sie die
wirtschaftlichen Interessen ihres Mann grob missachtet hatte.
Also: Vorsicht mit Anzeigen gegen säumige Unterhaltszahler:
Man kann sich damit sehr leicht ins eigene Fleisch schneiden.
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