Arbeitslosenunterhalt - Allgemeines

Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit 

Wer kein Kind erzieht oder pflegt, wer nicht krank oder zu alt ist oder wer nicht sonstige schwerwiegende Gründe vorweisen kann, von dem kann man erwarten, dass er nach der Scheidung seinem Ex-Ehegatten nicht auf der Tasche liegt, sondern arbeitet und sich seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Etwas anderes gilt nur, wenn sich auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Beschäftigung finden lässt. In diesem Falle kann der Ehegatte dann Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit verlangen, und zwar so lange, bis er eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden hat bzw. einen angemessen Job hätte finden müssen. Ob und wann das der Fall ist, klärt sich anhand dieser Fragen: 

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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