Wer kein Kind erzieht oder pflegt, wer nicht krank oder zu
alt ist oder wer nicht sonstige schwerwiegende Gründe vorweisen kann, von dem kann man
erwarten, dass er nach der Scheidung seinem Ex-Ehegatten nicht auf der Tasche liegt,
sondern arbeitet und sich seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Etwas anderes gilt nur,
wenn sich auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Beschäftigung finden lässt. In diesem
Falle kann der Ehegatte dann Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit verlangen, und zwar so
lange, bis er eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden hat bzw. einen angemessen Job
hätte finden müssen. Ob und wann das der Fall ist, klärt sich anhand dieser
Fragen: