Betreuer zahlte für Lebensversicherung keine Beiträge mehr

Der Betreuer einer alten Frau stellte die Beitragszahlungen für deren Lebensversicherung ein. Nach ihrem Tod verklagte die Tochter und Erbin den Betreuer auf Schadenersatz. Ihre Mutter hätte ohne Weiteres die Kosten des Pflegeheims und die monatlichen Zahlungen für die Versicherung tragen können. Dadurch hätte sich für sie als Alleinerbin eine um 3.337 DM höhere Versicherungsleistung ergeben (nach Abzug der ersparten Beiträge).

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hat die Erbin keinen Anspruch auf Schadenersatz, obwohl der Betreuer pflichtwidrig gehandelt hat (641 C 609/00). Als Alleinerbin könnte sie nur dann gegen den Betreuer einen Anspruch geltend machen, wenn bereits ihre Mutter einen Vermögensschaden erlitten hätte. Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung zähle aber nicht zum Vermögen des Versicherungsnehmers. Dass dieser Betrag geringer ausgefallen sei, habe also nicht das Vermögen der Erblasserin gemindert.

Der Versicherungsanspruch der Tochter, die Begünstigte der Lebensversicherung gewesen sei, sei dadurch zwar geschmälert worden. Allerdings stehe dem Begünstigten mit dem Vertrag noch keine konkrete Leistung zu. Da es der Mutter bis zu ihrem Tode möglich gewesen wäre, einen anderen Begünstigten zu benennen, habe die Tochter nur eine (rechtlich ungeschützte) Hoffnung auf die Versicherungsleistung gehabt, aber keinen Rechtsanspruch, aus dem sich eine Forderung nach Schadenersatz ableiten ließe.


Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 9. Oktober 2001 - 641 C 609/00
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