Was ist, wenn ich heiraten möchte. Wie wird dann unser beider Vermögen aufgeteilt?

Das kann generell nicht beantwortet werden. Es gibt im deutschen Recht nämlich drei verschiedene Aufteilungsmöglichkeiten des ehelichen Vermögens. Sie haben dann die Wahlmöglichkeit zwischen diesen drei sog. Güterständen. So können sie z.B. durch einen ehelichen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Partner den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Sie können aber auch eine Gütergemeinschaft beschließen. Haben Sie diese Frage in Ihrem Ehevertrag nicht geregelt oder besitzen Sie einen solchen überhaupt nicht, so gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet also, solange Sie durch einen Vertrag nichts Abweichendes geregelt haben, wird Ihr gemeinsames Vermögen in Form der Zugewinngemeinschaft behandelt.

Ratgeber Recht: familienrecht   07 03 2003        

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps