Was ist, wenn ich in einer Zugewinngemeinschaft lebe. Kann ich dann frei über mein Vermögen verfügen?

Grundsätzlich ja. Schließlich ist das der Sinn und Zweck der Zugewinngemeinschaft. Es handelt sich hierbei im Grunde um eine Gütertrennung, so dass Sie ganz unabhängig von Ihrem Ehepartner über Ihr eigenes Vermögen verfügen können. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings zwei gesetzlich normierte Ausnahmeregelungen. Zum einen benötigen Sie die Zustimmung Ihres Partners, wenn Sie über Ihr Vermögen als Ganzes verfügen möchten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten und keine anderen Vermögenswerte, wie Bargeld, Schmuck, Versicherungen oder ähnliches besitzen. Des weiteren muss Ihr Partner bei solchen Verfügungen zustimmen, bei denen Sie Gegenstände verkaufen möchten, die zwar Ihnen gehören, aber dennoch ein entscheidender Teil des ehelichen Haushaltes darstellen. Dies ist z.B. bei Haushaltsgeräten oder dem Verkauf von Möbeln denkbar.

Ratgeber Recht: familienrecht   10 03 2003        

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