Was ist, wenn mein Ehepartner stirbt?

Sollte die Zugewinngemeinschaft durch den Tod beendet werden, so erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Partners automatisch um ein Viertel der Erbschaft. Dies ist übrigens unabhängig davon, ob während der Ehe von dem Verstorbenen ein Zugewinn erzielt wurde oder nicht. Wenn z.B. neben Ihnen auch noch Ihre beiden Kinder erbberechtigt sind, so würden Sie normalerweise ein Viertel erben und Ihre Kinder jeweils drei Achtel. Nun erhöht sich Ihr gesetzliches Erbteil um ein weiteres Viertel aufgrund des Zugewinnausgleichs. Ihnen steht nun insgesamt die Hälfte des Vermögens Ihres verstorbenen Ehepartners zu. Ihre Kinder müssen dadurch allerdings eine Kürzung ihrer Erbansprüche hinnehmen. Sie erben nun jeweils nur noch ein Viertel.

Ratgeber Recht: familienrecht   10 03 2003        

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