Was ist, wenn mein Ehepartner sich scheiden lässt?

Da bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögensmassen jedes Partners rechtlich getrennt bleiben, nimmt das Familiengericht bei einer Scheidung auf Antrag hin einen Zugewinnausgleich vor. Dies geschieht, weil sich ja im Laufe der Ehe die Vermögen beider Personen in der Regel erhöhen. Das Familiengericht errechnet nun für Sie und Ihren Partner den jeweiligen Zugewinn. Hierunter ist die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen bezogen auf Ihre Ehe zu verstehen. Daraufhin werden die beiden Zugewinne der Ehepartner verglichen. Derjenige, der den höheren Zugewinn hat, muss dem anderen Partner einen Ausgleich in Höhe des hälftigen Überschusses leisten. Wenn Sie z.B. ein Anfangsvermögen von 5.000,- Euro hatten und ein Endvermögen von 10.000,- Euro, so beträgt die Differenz bei Ihnen 5.000,- Euro. Ihr Ehepartner hat hingegen spekuliert, ein Geschäft oder ähnliches aufgebaut und folglich während Ihrer gemeinsamen Ehe eine Differenz von 30.000,- Euro erwirtschaftet. Diese liegt deutlich höher als Ihre. Ihr Partner muss Ihnen somit die Hälfte seines Zugewinns als Ausgleich zahlen. In diesem Fall hätten Sie also einen Anspruch auf 15.000,- Euro.

Ratgeber Recht: familienrecht   10 03 2003        

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