Was ist, wenn ich die Scheidung ohne einen Rechtsanwalt durchführen möchte?

Dies ist leider nicht möglich. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. So kann selbst der Antrag auf eine Scheidung nur von einem Rechtsanwalt rechtswirksam eingereicht werden. Auch wenn Sie dann im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen möchten, müssen Sie sich hierbei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn sich das Verfahren als langwierig, umfangreich oder rechtlich schwierig gestaltet. Daher benötigen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn nicht Sie die Scheidung einreichen, sondern Ihr Ehepartner durch seinen Rechtsanwalt. Sie haben dann die Möglichkeit, sich ebenfalls von diesem vertreten zu lassen. Aus Kostengründen mag dies vielleicht sinnvoll erscheinen. Bedenken Sie aber, dass Sie im Scheidungsverfahren u.U. dann das Gefühl haben werden, dass Ihre Interessen von dem Rechtsanwalt nicht gleichwertig berücksichtigt werden. Schließlich wurde dieser von Ihrem Partner angagiert. Er darf daher von Gesetzes wegen nur die Interessen seines Mandanten vertreten.

Ratgeber Recht: familienrecht   18 10 2002        

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