Was ist, wenn ich vermeiden will, dass meine Interessen bei einem gemeinsamen Rechtsanwalt unberücksichtigt bleiben?

Wenn Sie den Rechtsanwalt angagiert haben, dürfte dies kein Problem sein. Der Sie vertretende Anwalt darf von Gesetzes wegen nur die Interessen seines Mandanten vertreten, folglich Ihre. Im umgekehrten Fall - also wenn Ihr Ehepartner den gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragt hat - können Sie eine Benachteiligung Ihrer Interessen vermeiden, indem Sie sich im Vorfeld von einem anderen Rechtsanwalt individuell beraten lassen. Mit diesem sollten Sie möglichst früh alle Probleme klären, die mit der Scheidung im Zusammenhang stehen könnten, wie z.B. Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Vermögensaufteilung. Hierfür sollten Sie schon im ersten Gespräch alle relevanten Unterlagen mit sich führen, so dass sich der Rechtsanwalt einen ersten Überblick über die Vermögensverhältnisse verschaffen kann. Auf diese Weise können Sie auch vermeiden, dass Sie im Vorfeld der Scheidung einvernehmliche Regelungen treffen, die dann aber zu Ihren Lasten gehen.

Ratgeber Recht: familienrecht   18 10 2002        

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