Was ist, wenn ich mich scheiden lassen möchte. Unter welchen Voraussetzungen kann dies geschehen?
Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Gescheitert ist die Ehe dann, wenn Sie mit Ihrem Partner kein gemeinsames Leben mehr führen und es in der Zukunft auch nicht zu einer Wiederaufnahme dieser Ehegemeinschaft kommen wird. Es kommt also auf den gegenwärtigen Zustand der Ehe an und auf eine Prognose für die Zukunft. Da dies im Einzelfall sehr schwierig nachzuweisen ist, gilt eine Ehe dann als gescheitert, wenn die Partner seit einem Jahr nicht mehr zusammen leben - also 'getrennt von Tisch und Bett' sind - und beide in die Scheidung einwilligen. Erklärt sich hingegen Ihr Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden, so müssen Sie mindestens drei Jahre von Ihrem Partner getrennt leben. Dann wird ebenfalls unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Auch ohne entsprechende Einwilligung des anderen.
Ratgeber Recht: familienrecht 18 10 2002