Was ist, wenn ich mich vor Ablauf eines Jahres scheiden lassen möchte?
Dies ist nur dann möglich, wenn Ihnen im Einzelfall das Abwarten des Trennungsjahres nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, für Sie eine unzumutbare Härte darstellen würden. Die Zuwendung eines Ehegatten zu einem anderen Partner kann u.U. ein Zerrüttungsgrund sein, der die Ehescheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt. In der Regel müssen jedoch noch weitere besondere Umstände hinzukommen, die ein Festhalten an der Ehe als unzumutbare Härte erscheinen lassen. Allein die Schwangerschaft der Ehefrau aufgrund eines außerehelichen Verhältnisses stellt z.B. noch keine unzumutbare Härte im Sinne des Gesetzes dar.
Ratgeber Recht: familienrecht 21 10 2002