Was ist, wenn ich das Scheidungsverfahren abkürzen möchte?
Das können Sie alleine leider nicht beeinflussen. Ihr Ehepartner muss daran nämlich auch effektiv mitarbeiten. In der Regel müssen Sie damit rechnen, dass ein Scheidungsverfahren etwa zwölf Monate dauert. Die Länge wird maßgeblich dadurch beeinflusst, ob mit der Scheidung streitige Folgesachen entschieden werden müssen und ob Sie und Ihr Partner bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleiich mitwirken. Wenn diese beiden Punkte im Vorfeld der Scheidung bereits zwischen Ihnen und Ihrem Partner geklärt weden können, so verkürzt sich die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich. Sollten diese Punkte allerdings umstritten sein, so muss das Gericht u.U. erst Gutachten und Berichte anderer staatlicher Stellen einholen, so dass sich das Verfahren insgesamt verlängert.
Ratgeber Recht: familienrecht 21 10 2002