Was ist, wenn ich nun geschieden bin, erhalte ich dann automatisch meinen Geburtsnamen wieder?

Bezüglich Ihres Namens haben Sie nach der Scheidung mehrere Möglichkeiten. Sie können zum einen Ihren Ehenamen beibehalten. Sie können aber auch Ihren früheren Namen oder Geburtsnamen annehmen oder Ihren Geburts- und Ehenamen verbinden. Für eine solche Änderung Ihres Namens müssen Sie sich an das zuständige Standesamt wenden. Eine Namensänderung geschieht nämlich nicht automatisch.

Ratgeber Recht: familienrecht   21 10 2002        

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