Was ist, wenn mein geschiedener Partner die Wohnung und das Inventar behalten möchte?
Das kommt darauf an, ob Sie ebenfalls einen Anspruch auf die Möbel und die Wohnung erheben möchten. Ansonsten sollten Sie eine sachgerechte und einvernehmliche Aufteilung des Hausrats mit Ihrem Ex-Partner vornehmen. Sie allein können sowohl den materiellen als auch den gefühlsmäßigen Wert gewisser Dinge beurteilen. Sollten Sie sich allerdings bei einigen Stücken oder auch generell nicht einigen können, wer diese letztendlich behalten darf, so wird das Familiengericht eine Verteilung vornehmen. Dies geschieht allerdings nur, wenn Sie dort einen Antrag auf Aufteilung des Hausrats stellen.
Ratgeber Recht: familienrecht 21 10 2002