Was ist, wenn das Gericht den Versorgungsausgleich ermitteln möchte?
Hierzu schickt Ihnen das Familiengericht einen Fragebogen, den Sie gewissenhaft ausfüllen und schnellstmöglich zurückschicken müssen. Ihre Angaben werden dann dem anderen Ehepartner zur Prüfung übersandt und umgekehrt. Sollten Sie einen Fehler in dem Fragebogen entdecken, teilen Sie dies dem Familiengericht sofort mit. Ansonsten kann es sein, dass eine Entscheidung ergeht, die auf falschen Angaben beruht. Das Gericht wird sich nun noch an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Versicherung wenden und weitere Auskünfte einholen. Danach ermittelt es den Versorgungsausgleich, d.h. die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung. Diese werden dann so ausgeglichen, dass dem Gatten mit den wertniedrigeren Anwartschaften als Ausgleich ein Anspruch auf die Hälfte des Wertunterschiedes zusteht. Damit kann z.B. auch eine nicht berufstätige Hausfrau einen Rentenanspruch erlangen.
Ratgeber Recht: familienrecht 29 11 2002