Was ist, wenn ich unser Kind betreue. Muss ich dann trotzdem Unterhalt bezahlen?
Wenn Sie nach dem Gesetz zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, dann ändert daran auch die Tatsache nichts, dass Sie noch zusätzlich für ein minderjähriges Kind Sorge zu tragen haben. Allerdings müssen Sie dann etwas weniger Unterhalt an Ihren Ex-Ehegatten zahlen. Denn Sie dürfen in diesem Fall die entstehenden Betreuungskosten von Ihrem Einkommen absetzen. Ausserdem wird Ihnen ein Bonus gewährt für jedes minderjähriges Kind, welches in Ihrer Obhut steht. Dieser Betrag entsteht allerdings nicht für jedes Kind pauschal. Schließlich bedarf ein Kind mehr Pflege und Fürsorge, je jünger es ist. So ging das OLG Koblenz z.B. davon aus, dass für ein Kind bis zur Einschulung ein Bonus von 300,- Euro anzurechnen sei, für ein Kind in der Grundschule sei ein Bonus von 200,- Euro angemessen und bis ungefähr zum 14. Lebensjahr gelte ein Bonus von 150,- Euro.
Ratgeber Recht: familienrecht 13 06 2003