Unterhaltseinstellung bei Unterschieben eines Kindes?
Wird in einem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren die Vaterschaft rechtskräftig ausgeschlossen, folgt vor den Familiengerichten die Auseinandersetzung um den Kindesunterhalt. Der vermeintliche Vater beruft sich dann darauf, dass die weitere Unterhaltszahlung grob unbillig sei. Die Mutter habe ihm das Kind untergeschoben. Das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen: 9 WF 38/00) nimmt eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches an, wenn eine Frau ihrem Ehemann nach der Geburt eines Kindes beteuert, das Kind stamme von ihm, und ihn jahrelang geflissentlich in diesem Glauben lässt, obwohl sie mindestens damit rechnet, dass ein anderer Mann der Vater ist. In dem entschiedenen Fall hatte die Frau ihren Mann 18 Jahre lang über die Möglichkeit eines anderen Vaters im Umklaren gelassen. Hat allerdings während der Empfängniszeit zwischen den Partnern unstreitig kein Geschlechtsverkehr stattgefunden, muss der Nichtvater trotzdem weiterzahlen. Gleiches gilt dann, wenn der Nichtvater mit der Geburt des Kindes Zweifel an der Vaterschaft äußert und die Mutter hierauf schweigt.
Ratgeber Recht: familienrecht Unterschieben eines Kindes Grobe Unbilligkeit