Was ist, wenn ich mich scheiden lassen. Was geschieht dann mit dem Kindergeld?

Das Kindergeld steht beiden Elternteilen gleichberechtigt jeweils zur Hälfte zu. Allerdings wird es nur an denjenigen ausgezahlt, bei dem das Kind auch gemeldet ist. Der andere Elternteil hat dann einen Anspruch auf Auszahlung der Hälfte des Kindergeldes. In der Praxis wird dieser Betrag allerdings häufig mit der Unterhaltszahlung verrechnet.

Ratgeber Recht: familienrecht   20 08 2003        

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps