Kann die Vaterschaft auch nach dem Tod des Kindes anerkannt werden?
Nach der Neuregelung des Kinschaftsrechts vom 1.7.1998 bedarf die Vaterschaftsanerkennung der Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter. Verstirbt das Kind nach der Geburt, kann der Erzeuger nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts die Vaterschaft auch ohne Zustimmung der Mutter anerkennen (Aktenzeichen: IZ BR 57/00). Die Gefahr wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennungen sei nach dem Tode des Kindes grundsätzlich nicht größer als vor dem Tod. Allerdings kann der Name des Kindes nach dessen Tod nicht mehr geändert werden, weil dem Kind die für den Namenserwerb erforderliche Rechtsfähigkeit fehle. Ausnahmen von diesem Grundsatz lasse das Gesetz nur im Falle von Tod- oder Fehlgeburten zu: Hier könne der Name auch noch nach dem Tode eingetragen werden, damit das Kind nicht namenlos bleibe, so die Münchener Richter.
Ratgeber Recht: familienrecht Zustimmungserfordernis bei Vaterschaftsanerkennung Kindestod und Namensgebung