Kann ein Partner in der Trennungssituation noch einen Wohnungsteil zur alleinigen Nutzung verlangen, nachdem er vorher endgültig ausgezogen war?
Leben Ehegatten getrennt oder will dies zumindest einer von ihnen, kann er verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Aktenzeichen: 4 W 100/00) gilt das aber nicht für denjenigen Partner, der vorher endgültig aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist. Und zwar selbst dann nicht, wenn er der Eigentümer ist. Der in der Wohnung zurückgebliebene Partner habe auch während des Scheidungsverfahrens ein Besitzrecht. Das Besitzrecht bestehe so lange fort, bis sich die Eheleute über die Weiterbenutzung der Wohnung geeinigt hätten - notfalls bis zur rechtskräftigen Scheidung.. Eine gerichtlich angeordnete Wohnungszuweisung komme nicht in Betracht.
Ratgeber Recht: familienrecht Besitzrecht des zurückgebliebenen Ehepartners an gemeinsamer Wohnung Wohnungszuweisung