Was sollte man unternehmen, wenn der Unterhaltsverpflichtete trotz eines entsprechenden Urteils nicht zahlt?

Die in einem Scheidungsurteil festgesetzten Unterhaltszahlungen müssen gegenüber dem Verpflichteten immer rechtzeitig geltend gemacht werden. Wer mehr als ein Jahr verstreichen lässt, bevor er den Unterhalt durch Mahnschreiben oder Einreichung einer Klage fordert, kann seinen Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit verlieren. Der Unterhaltsberechtigte erweckt dann nämlich den Eindruck, nicht mehr bedürftig zu sein, zumal dem unterhaltspflichtigen Ex-Partner die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner ''besseren Hälfte'' nach einer Trennung in der Regel nicht mehr bekannt sind. Außerdem wachsen die Unterhaltsrückstände schnell zu einem erdrückenden Schuldenstand an, die auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten für den laufenden Unterhalt beeinträchtigen kann. Die ''Verwirkung'' des Unterhaltsanspruches setzt außerdem voraus, dass besondere Umstände vorhanden sind, aufgrund derer sich der Unterhaltspflichtige nach Treu und Glauben darauf einrichten konnte, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Dies ist z.B. dann anzunehmen, wenn der Berechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder auch in einem eheähnlichen Verhältnis lebt und der oder die Neue mit zum Unterhalt beiträgt. Tipp: Zahlt der nach dem Scheidungsurteil Verpflichtete nicht pünktlich, direkt Mahnschreiben mit Fristsetzung abschicken (am besten über Gerichtsvollzieher zustellen lassen). Nach Fristablauf sofort Klage erheben, um nicht durch längeres Zuwarten den Eindruck zu erwecken, auf den Unterhalt nicht mehr angewiesen zu sein. Auch wenn über ein Jahr lang keine Zahlungen erfolgt sind, Mahnung versenden und eventuell Klage erheben, um die künftigen Unterhaltszahlungen zu sichern.

Ratgeber Recht: familienrecht   Verwirkung des Unterhaltsanspruches        

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