Hat der haushaltsführende Ehegatte Anspruch auf 'Taschengeld'?
Nein. Haushaltsführende Ehegatten haben nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Rendsburg keinen Anspruch auf Zahlung eines Taschengeldes (Aktenzeichen: 13 F 431/99). Der Fall: Gläubiger der Ehefrau ließen sich den angeblichen Taschengeldanspruch gegen den Ehemann pfänden. Doch vergeblich. Denn: Alle persönlichen Bedürfnisse, derentwegen überhaupt ein 'Taschengeld' beansprucht werden könnte, seien bereits bei der Bemessung des Familienunterhalts zu berücksichtigen, so die Rendsburger Richter. In den Familienunterhalt dürfe aber nicht gepfändet werden. Es sei rechtlich nämlich unzulässig, einen Gläubiger auf Kosten der gesamten Familie zu befriedigen
Ratgeber Recht: familienrecht Taschengeld für Ehegatten Familienunterhalt unpfändbar