Können Schwiegereltern die geschenkte Immobilie bei Scheitern der Ehe zurückverlangen?

Scheitert die Ehe, melden sich häufig auch die Schwiegereltern noch ein letztes Mal zu Wort. Vor allem dann, wenn sie den Eheleuten im Vertrauen auf den Bestand der Ehe ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung 'geschenkt' hatten. Die Zuwendungen der Schwiegereltern unterfallen dabei nicht dem Zugewinnausgleich. Dies kann gerade bei kurzer Ehedauer oder ungleich verteilten Vermögensverhältnissen unzumutbar sein. Verlangen deshalb die Schwiegereltern von dem Schwiegerkind die Rückübertragung der Reihenhaushälfte, so müssen sie dafür bezahlen, so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahre 1998 (AZ: XII ZR 160/96). Wie dieser Ausgleichsanspruch zu bemessen ist, ließ das Gericht seinerzeit noch offen. In einer neuen Entscheidung hat der BGH jetzt Klarheit geschaffen (AZ: XII ZR 255/96). Das Schwiegerkind kann danach wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage 'nur Zug um Zug gegen Zahlung eines nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessenden Ausgleichs in Geld' zur Rückübertragung des Eigentums an die Schwiegereltern verurteilt werden. Ausgeglichen wird dabei nach 'Billigkeitsgrundsätzen' der Wertverlust, der nach der Ehescheidung durch die Rückgabe der Immobilie entsteht. In den meisten Fällen führt dies dazu, dass nicht der volle Betrag zu erstatten ist, weil die Zuwendung während der Ehe ja ihren Zweck erreicht hat. Schwiegersohn oder Schwiegertochter können zusätzlich eigene Investitionen bis zum hälftigen Wert des Anwesens verlangen. Anrechenbar sind dabei nicht nur wertsteigernde, sondern auch rein erhaltende oder verschönernde Ausgaben auf das Haus (Rechnungen also sorgfältig aufbewahren!). Bei Grundstücken aus alten DDR-Zeiten müssen die Schwiegereltern auch den zwischenzeitlich eingetretenen Wertzuwachs bei der Ausgleichszahlung berücksichtigen, so die Karlsruher Richter. Die neue Entscheidung ist in juristischen Fachkreisen nicht unumstritten. Wem etwa von seinen Schwiegereltern ein altes Haus mit einem Verkehrswert von 50.000 EUR zur Hälfte überschrieben wurde, erhält als Ausgleich nach der Scheidung von den Schwiegereltern maximal 25.000 EUR (eher weniger!) ersetzt. Hat das Schwiegerkind während der Ehe eigene Investitionen von 50.000 EUR auf das Anwesen getätigt, erhält es davon weitere 25.000 EUR von den Schwiegereltern. Sofern die Investitionen den Wert des Hauses erhöht haben, ist dieses Ergebnis ungerecht. Für Schwiegerkinder gut zu wissen: Die während der Ehe ersparte Miete müssen sie nach dem BGH-Urteil nicht zurückzahlen.

Ratgeber Recht: familienrecht   Ausgleichanspruch der Schwiegereltern   Unbenannte Zuwendungen   Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Scheidung    

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