Muss man einen 'Scheidungsgrund' angeben, wenn man geschieden werden will?

Nein. Seit 1977 gilt in der Bundsrepublik Deutschland das Zerrüttungsprinzip. Wer wen (zuerst) betrogen hat oder welche sonstigen Eheverfehlungen vorgelegen haben, ist heute für die Frage, ob die Ehe geschieden werden kann, irrelevant. Alleiniger gesetzlicher Scheidungsgrund nach § 1565 BGB ist heute das Scheitern der Ehe. Das nimmt der Gesetzgeber an, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. An das Nichtbestehen der Lebensgemeinschaft knüpft das Gesetz an den Ablauf bestimmter Trennungszeiten an. Hier ist danach zu unterscheiden, ob beide Ehepartner geschieden werden wollen oder nur einer der beiden. Wollen beide, wird nach einem Jahr unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Mit anderen Worten: Der Richter muss die Scheidung aussprechen. Will nur einer der Eheleute die Scheidung, beträgt die Trennungszeit drei Jahre. Erst danach kann die Scheidung ausgesprochen werden.

Ratgeber Recht: familienrecht   Scheidungsgrund   Trennungszeit   Nichtbestehen der Lebensgemeinschaft    

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps