Kann eine schwangere unverheiratete Frau in einem Ehevertrag den Vater im Fall der Scheidung vom Kindesunterhalt freistellen?
Wenn eine nicht verheiratete Frau schwanger ist und ihr der Partner einen Ehevertrag vor die Nase setzt, worin sie nicht nur auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet, sondern den Vater auch noch von Unterhaltsansprüchen des gemeinsamen Kindes freistellt, kann sie den Vertrag ruhig unterschreiben. Er ist nämlich das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Eine solcher Unterhaltsverzichtsvertrag ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sittenwidrig (Aktenzeichen: 1 BvR 12/92). Die existentielle Gefährdung der Mutter im Falle der Scheidung verstosse gegen das Grundgesetz. Meist sinke das Einkommen von Frauen nichtehelicher Kinder auf weniger als die Hälfte des vorherigen Einkommens. Damit sei aber auch das Kindeswohl gefährdet. Das Kind habe Anspruch auf Schutz des Staates vor verantwortungsloser Ausübung des Elternrechts in Form sittenwidriger Eheverträge.
Ratgeber Recht: familienrecht Sittenwidrige Eheverträge Unterhaltsverzicht einer Schwangeren Freistellung vom Kindesunterhalt