Darf ich jede Ausbildung beginnen
bzw. jedes Studium fortsetzen?
Grundsätzlich gibt es Ausbildungsunterhalt nur für eine Ausbildung, mit der man
am Ende vermutlich auch einen Job bekommt, der einen auch ernährt. Wenn eine
Archäologiestudentin wegen der Ehe ihr Studium abgebrochen hat und es nach der Scheidung
fortsetzen will, dann bekommt sie dafür nur Ausbildungsunterhalt, wenn feststeht, dass
sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auch gute Chancen auf einen Job als
Archäologin hat.