Welche Ausbildung darf ich anfangen?

Darf ich jede Ausbildung beginnen bzw. jedes Studium fortsetzen? 

Grundsätzlich gibt es Ausbildungsunterhalt nur für eine Ausbildung, mit der man am Ende vermutlich auch einen Job bekommt, der einen auch ernährt. Wenn eine Archäologiestudentin wegen der Ehe ihr Studium abgebrochen hat und es nach der Scheidung fortsetzen will, dann bekommt sie dafür nur Ausbildungsunterhalt, wenn feststeht, dass sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auch gute Chancen auf einen Job als Archäologin hat.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
Finanztipps