Wie lange darf die Ausbildung dauern?

Wie lange darf die Ausbildung dauern? 

Im Prinzip kann sich jeder für die Ausbildung so lange Zeit nehmen, wie er möchte. Ausbildungsunterhalt kann er aber nur für den Zeitraum verlangen, in dem eine solche Ausbildung "im allgemeinen abgeschlossen wird", also nur für die durchschnittliche Studien- oder Lehrzeit. Dabei dürfen allerdings sog. "ehebedingte Verzögerungen" berücksichtigt werden. Wer nachweislich von seiner Ehe oder der Scheidung noch so genervt ist, dass er durch das Examen fällt, der kann auch für einen zweiten Versuch noch Ausbildungsunterhalt verlangen. Wer durch die Ehe soweit aus seinem ursprünglichen Studium heraus ist, dass er es in Teilen wiederholen muss, bekommt auch für die entsprechend längere Zeit Unterhalt vom Gericht zugesprochen.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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