Ehevertrag - allgemeine Einleitung

Für aktuelle Informationen zu Rechtsfragen zu diesem Thema gehen Sie bitte zum Ratgeber Der Ehevertrag - mögliche Regelungen. Der nachstehende Inhalt ist eher allgemeiner Art und ist auch nicht mehr aktualisiert worden.

Um Streitigkeiten im Falle des Scheiterns einer Ehe vorzubeugen, besteht die Möglichkeit in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, die Gütertrennung, Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüche für den Scheidungsfall festlegen.

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden. Da ein Ehevertrag weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthält, ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Ehevertrag notariell beurkunden zu lassen.

Die Regelungen im Entwurf des Ehevertrags sollten beide Ehepartner genau miteinander durchsprechen und eventuelle Unklarheiten mit dem Rechtsanwalt bzw. Notar beraten. Ist der Ehevertrag schließlich zur Zufriedenheit der Ehepartner formuliert, übermittelt ihn der Rechtsanwalt an einen Notar, der diesen anschließend beurkundet. Dabei ist der Notar verpflichtet, jede von den Ehepartnern gewünschte Vereinbarung auf ihre Vor- und Nachteile zu prüfen.

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