Güterrecht und Scheidung - Es existiert ein Ehevertrag

Sie haben einen Ehevertrag geschlossen 

... und solch ein Ehevertrag kann natürlich alles Mögliche enthalten. Zwar kann man im Rahmen einer Ehe nicht alle güterrechtlichen Fragen völlig frei regeln. Z.B. ist es verboten, das Mein und Dein in der Ehe so zu regeln, dass man in einen Ehevertrag einfach auf ausländisches (z.B. libanesisches) Eherecht Bezug nimmt oder die Geltung eines ehemaligen, zwischenzeitlich abgeschafften Güterrechts vereinbart (speziell das Recht der "Errungenschafts-Gemeinschaft", die es seit dem 01.07.1958 nicht mehr gibt). Von diesen und einigen anderen Ausnahmen abgesehen kann man aber in einen Ehevertrag ziemlich frank und frei das vereinbaren, was man für richtig und für gut hält. Deshalb ist es im Rahmen dieser einführenden Erläuterung auch nicht möglich, zu schildern, wie die güterrechtliche Verteilung des Vermögens im Falle der Scheidung funktionieren wird. Es ist einfach unmöglich, alle die vielen Variationen aufzuführen und ihre Konsequenzen zu erklären, die im Rahmen einer Ehevertragsgestaltung gewählt werden können. Nur beispielhaft seien deshalb kurz folgende Themen angerissen: 

Diese äußerst allgemeinen Erläuterungen können im Falle einer Scheidung bei Vorhandensein eines Ehevertrages jedoch den fachkundigen Rechtsrat im Einzelfalle keinesfalls ersetzen. Sollte bei Ihnen eine Scheidung im Raum stehen und sie einen Ehevertrag geschlossen haben, dann klemmen sie sich diesen unter den Arm, gehen Sie zum Anwalt und lassen Sie sich erläutern, welche Auswirkungen dieser Vertrag in Ihrem konkreten Fall auf die Vermögensverteilung hat.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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