Alleinige Zuweisung der Ehewohnung auch bei nicht bewiesener Gewaltanwendung

Auch wenn es nicht möglich ist, einem Ehemann und Vater die von der Ehefrau behauptete Gewaltanwendung nachzuweisen, kann das Familiengericht auf Antrag der Ehefrau die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung für sie und die von ihr betreuten Kinder zuweisen, sofern es zwischen den Eltern nachweislich zu gravierenden Auseinandersetzungen gekommen ist.

Beschluss des OLG Celle vom 10.11.2005
10 UF 268/05
NJW Heft 5/2006, Seite XII

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps