Rückforderung eines Elterndarlehens bei Scheitern der Ehe

Gewähren Eltern ihrer Tochter und dem Schwiegersohn ein Darlehen, das ursprünglich nur "im Fall eigener Not” zurückgefordert werden soll, kann nach der Ehescheidung der Tochter trotz fehlender Notlage ein Anspruch auf sofortige Rückzahlung bestehen.

Dem steht auch nicht entgegen, dass der Schwiegersohn bei der Scheidungsfolgenvereinbarung erhebliche Zugeständnisse in der Erwartung gemacht hat, das von den Schwiegereltern gewährte Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen. Dies berührt nicht den Anspruch der Darlehensgeber, sondern erschüttert allenfalls die Geschäftsgrundlage der Scheidungsfolgenvereinbarung, die bei Inanspruchnahme des Schwiegersohns aus dem Darlehen gegebenenfalls angepasst werden muss.

Urteil des OLG Koblenz vom 15.07.2004
5 U 129/04
MDR 2004, 1359

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