Ende des Unterhalts - Wann endet
die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt?
Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: § 1569
BGB geht davon aus, dass nach dem Ende der Ehe jeder der Ehegatten eigentlich auf eigenen
Füßen stehen soll. Eigentlich soll es die Ausnahme sein, dass einer vom anderen
Unterhaltszahlungen bekommt. Aus diesem Grunde entspricht es auch der Logik des Gesetzes,
dass, wenn dem Berechtigten Unterhalt zugesprochen wurde, die Pflicht zur
Unterhaltszahlung auch irgendwann einmal enden kann. Dabei kommen die folgenden Fälle in
Betracht: