Fehlerquellen in Unterhaltsvereinbarungen

Fehlerquellen in Unterhaltsvereinbarungen

Auch und vor allem bei Unterhaltsvereinbarungen gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Nirgendwo können so viele Fehler gemacht werden, wie bei Unterhaltsvereinbarungen.  

  • Eine Unterhaltsvereinbarung kann später vor Gericht nur sehr schwer wieder abgeändert werden, wenn die Vereinbarung nichts darüber enthält, welche Grundlagen (Vermögen, Gehalt der einzelnen Ehegatten) denn die vereinbarte Unterhaltszahlung hatte.
  • Eine Abänderung ist auch dann außerordentlich schwer, wenn Ehegatten- und Kindesunterhalt durcheinandergemixt oder in einen Betrag zusammengefasst werden. Wieviel sollte dann das Kind bekommen und wieviel der Ehegatte? Welcher Teilbetrag ist wie abzuändern?

Und dies sind nur zwei der am häufigsten gemachten Fehler. Leider Gottes gibt es noch jede Menge andere Unheilsklauseln, die hier nicht im einzelnen erläutert werden können, weil das den Rahmen sprengen würde.
Sie sehen: Wenn sich zwei Eheleute zusammensetzen und schnell etwas über den Unterhalt vereinbaren, dann können damit sehr leicht mehr Probleme geschaffen als beseitigt werden. Bitte verstehen Sie es also nicht als bei Bemerkung "pro domo", wenn ich Ihnen dringend ans Herz lege, eine zu treffende Unterhaltsvereinbarung zuvor mit einem Rechtsanwalt oder einem anderen Rechtskundigen im einzelnen abzusprechen.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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