Vater verlangt Haus zurück
Mit notariellem Vertrag hatte ein Vater sein Hausgrundstück der Tochter übertragen, die ihm Wohnrecht im Haus einräumte. Ansonsten lebte er von Sozialhilfe. Irgendwann kam er mit 515 Mark im Monat wohl nicht mehr klar. Jedenfalls widerrief er die Schenkung und verlangte das Haus zurück. Es handle sich um 'Notbedarf', so der Mann, er könne seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Das Landgericht verurteilte die Tochter dazu, das Haus zurückzugeben.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück (X ZR 196/01). Zuerst sei von der Vorinstanz nochmals der 'Notbedarf' zu prüfen, weil der Vater eine Rente beantragt habe. Von deren Höhe hänge es ab, ob er davon seinen Lebensunterhalt bestreiten könne. Selbst wenn das nicht möglich sein sollte, müsse die Tochter nicht unbedingt das Grundstück herausgeben. Natürlich könne man das Hausgrundstück nicht zerteilen, aber: Wenn Unterhaltsbedarf des Vaters geringer wäre als der Wert des geschenkten Hausgrundstücks, könnte die Tochter den Vater auch 'auszahlen', also den Grundstückswert teilweise mit Geld ersetzen.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2002 - X ZR 196/01